FAQ

Allgemeine Fragen zu Energy Market Solutions (EMS)

Energy Market Solutions ist eine Tochter der ENTEGA. Wir verstehen uns als Beschleuniger einer stromgeführten Energiewende. Energy Market Solutions bietet hierfür die passenden innovativen Grünstromprodukte und Dienstleistungen, die wir gemeinsam mit und für Partner entwickeln.

Mit SimplyGreen bieten wir zeitgemäße, günstige und grüne Stromtarife für Menschen, die ihre Energiewende einfach machen wollen.

Die ENTEGA hat die Marke SimplyGreen an ihr Tochterunternehmen Energy Market Solutions in Berlin übertragen.
Ihr Vertrag über SimplyGreen Ökostrom stammt aus dem Jahr 2022 oder früher? Dann werden Sie in den kommenden Wochen eine Information zu Umbenennung Ihres Tarifs zu ENTEGA Ökostrom erhalten. Darüber hinaus ändert sich für Sie nichts. Falls Ihre Vertragsnummer mit einer „200…“ beginnt, wenden Sie sich mit Anliegen zu Ihrem Vertrag bitte an die Kolleg:Innen in Darmstadt: Sie erreichen den ENTEGA Kundenservice über die Servicenummer 01651 493 86 30.

Häufig gestellte Fragen zu Vertragswechsel

In Deutschland können Sie sich Ihren Energieversorger selbst aussuchen. Zunächst gilt aber: wenn Sie an einem neuen Lieferort das erste Mal Strom beziehen (z.B. in der neuen Wohnung zum ersten Mal das Licht anschalten), kommt automatisch ein Energieliefervertrag mit Ihrem örtlichen Grundversorger zustande. Sofern Sie das nicht möchten, beauftragen Sie einfach einen anderen Lieferanten, z.B. Energy Market Solutions, und schließen dann mit diesem einen Liefervertrag.

Wir kündigen für Sie bei Ihrem bisherigen Versorger zum nächstmöglichen Termin. Zu welchem Termin Sie frühestens zu Energy Market Solutions wechseln können, erfahren wir im Ummelde-Prozess und teilen es Ihnen in der Vertragsbestätigung mit. Die Kündigung bei Ihrem Versorger wird dann von uns im Rahmen Ihrer vertraglichen Kündigungsfrist durchgeführt.

Ja, Sie haben dann ein gesetzlich zugesichertes Sonderkündigungsrecht. Teilen Sie uns das Datum mit, zu dem die Preisanpassung erfolgen soll. Wir kündigen dann für Sie und beliefern Sie mit Strom.

Nein, das übernehmen wir für Sie. Wir kümmern uns um alle Formalitäten – Ihre Stromversorgung bleibt dabei zu jeder Zeit gewährleistet.

Füllen Sie einfach einen Auftrag online vollständig aus – und das war es schon. Um den Rest kümmern wir uns.

Generell ist ein Stromanbieterwechsel kostenlos.

Indem Sie uns den Auftrag erteilen, Ihre Stromversorgung zu übernehmen, kündigen wir den Stromliefervertrag Ihres derzeitigen Stromversorgers und melden die Netznutzung bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber an. Dafür gibt es eine Frist von zwei Wochen, innerhalb welcher der Wechsel zu erfolgen hat. Länger dauert es nur, sofern Sie eine feste Vertragslaufzeit bei Ihrem derzeitigen Stromversorger haben.

Der Netzbetreiber ist für den ordnungsgemäßen Betrieb des Stromnetzes zuständig, wie zum Beispiel die Instandhaltung der Stromleitungen. Ihren Netzbetreiber können Sie nicht frei wählen. Anderes dagegen der Stromlieferant oder auch Stromversorger. Dieser ist frei wählbar und für die Lieferung des Stroms aus Ihren Steckdosen zuständig – von Ihm erhalten Sie auch Ihre Stromrechnung.

Ihr Grundversorger ist der Stromversorger, der in Ihrem Netzgebiet die meisten Endkunden versorgt. Falls Sie für Ihre Wohnung selbst noch keinen Stromversorger gesucht haben, werden Sie automatisch durch den Grundversorger mit Strom beliefert, denn Ihre Stromversorgung ist gesetzlich durch § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes gesichert.

Wenn Ihr alter Stromanbieter die Lieferung einstellt und die Versorgung durch Energy Market Solutions noch nicht beginnt, werden Sie auch hier durch Ihren Grundversorger durchgehend mit Strom beliefert.

Sollten Sie durch einen technischen Defekt, eine Sperrung oder durch einen Stromausfall keinen Strom mehr beziehen können, ist für die Behebung des Problems Ihr Netzbetreiber zuständig. Er ist zur schnellstmöglichen Beseitigung von Störungen verpflichtet.

Der für Sie zuständige Netzbetreiber ist auf Ihrer letzten Stromrechnung aufgeführt, egal von welchem Anbieter Sie sie erhalten haben.

Falls Sie ab dem ersten Tag in Ihrer neuen Wohnung mit Strom versorgt werden möchten, sollten Sie bereits vor dem Umzug Ihre Versorgung durch Energy Market Solutions beauftragen. Andernfalls entsteht bei der Entnahme von Strom automatisch ein Stromliefervertrag mit Ihrem Grundversorger zu dessen Standardtarif. Der kurzfristige Wechsel zu Energy Market Solutions bleibt aber jederzeit möglich.

In der Regel sind Sie der Vertragspartner mit Energy Market Solutions und erhalten auch von uns Ihre Stromabrechnung. Ihren Vermieter müssen Sie nur dann informieren, wenn er die Stromabrechnung erhält und diese z.B. durch Ihre Betriebskostenabrechnung an Sie weitergegeben wird.

Sie bekommen von Ihrem alten Stromversorger eine Abschlussrechnung, in der Ihre gezahlten Abschläge mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch verrechnet werden. Entsteht Ihnen dadurch ein Guthaben, muss Ihr alter Stromversorger die Summe auszahlen.

Häufig gestellte Fragen zu unserem Produkt SimplyGreen Autostrom

Unser Autostromtarif ist ein besonders günstiger Stromtarif zum Laden von Elektroautos zu Hause. Grundlage des Autostromtarifs ist das Energiewirtschaftsgesetz, das Netzbetreibern erlaubt, E-Fahrzeuge als „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ zu behandeln. Damit können Netzentgelte reduziert werden und es ist deutlich günstiger, Autostrom zu laden als normalen Haushaltsstrom.

Es muss ein separater unterbrechbarer Stromzähler (auch moderne Messeinrichtung (MME) oder intelligentes Messsystem (iMSys) genannt) für das Laden der E-Fahrzeuge vorhanden sein.

Ja, wenn diese Steckdose an einem eigenen, separaten unterbrechbaren Stromzähler hängt. Sonst bitten wir Sie, den regulären Hausstromtarif abzuschließen.

Der Netzbetreiber muss die Möglichkeit haben den separaten Stromzähler in der Leistung zu reduzieren oder abzuschalten. Dies geht nur, wenn das E-Fahrzeug nicht über den allgemeinen Hausstromzähler, sondern über einen separaten unterbrechbaren Stromzähler geladen wird.
Gesetzliche Regelungen zur Dauer und zur Häufigkeit der Abschaltungen sind noch nicht genauer definiert. Hier arbeiten Verbände und Gesetzgeber noch an einer verbindlichen Lösung.

Bitte wenden Sie sich an Ihren Elektriker oder den Installateur, der Ihre Wallbox installiert hat.

Durch die Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz werden für bestimmte Nutzungen vergünstigte Netzentgelte erhoben. Hierzu zählen auch unterbrechbare Stromzähler für das Laden von E-Fahrzeugen. Diese reduzierten Netzentgelte ermöglichen es uns Ihnen diesen besonders günstigen Autostromtarif anzubieten.

Hier brauchen wir eine Schätzung, wie groß der Anteil ihrer zuhause getätigten Ladevorgänge ist.
Wenn Sie voraussichtlich nahezu ausschließlich zuhause laden, geben Sie hier die gesamte Laufleistung an.

Falls Sie absehen können, dass sie viel am Arbeitsplatz oder öffentlich laden werden, geben Sie hier bitte nur den geschätzten verbleibenden Rest der Ladevorgänge ein. (Bspw. ein Viertel der Ladevorgänge für die geschätzten 20.000 km Laufleistung/Jahr -> 5.000 km Jahresverbrauch im Tarifrechner eingeben, bzw. 5.000 x Faktor 0,2 = 1.000 kWh

Unser Autostrom hat einen besonders niedrigen Verbrauchspreis, dafür aber einen höheren Grundpreis als herkömmliche Haushaltsstromtarife. Dieser höhere Grundpreis ergibt sich aus den höheren Kosten, die der Netzbetreiber uns für den separaten unterbrechbaren Stromzähler weitergibt.

Schon wenn Sie mit einem E-Fahrzeug mit einem durchschnittlichen Verbrauch den Strom für mehr als 10.000 km im Jahr zu Hause laden, lohnt sich Autostrom für Sie. Diese Anzahl an Kilometern erreichen Sie bereits auf dem Weg zu Ihrer Arbeitsstätte und zurück, wenn Ihre Arbeitsstätte ca. 25 Kilometer von Ihrem Wohnort entfernt liegt. Bei den zusätzlichen von Ihnen gefahrenen Kilometern sparen Sie dann dank des besonders günstigen Arbeitspreises.

Das hängt aktuell stark von dem verbauten Messsystem ab:

Sie haben eine moderne Messeinrichtung (ohne Kommunikationsvorrichtung/Gateway):

Hier erfolgt die Abrechnung, wie Sie es auch von Ihrem Haushaltsstrom kennen: per monatlichem Abschlag und jährlicher Abrechnung im Turnus Ihres Netzbetreibers.

Sie haben ein intelligentes Messsystem / SmartMeter (iMSys, mit Kommunikationseinheit / Gateway):

Diese Zähler sind noch sehr neu und die Abläufe noch nicht über alle Netzbetreiber etabliert.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgt die Abrechnung auch per monatlichem Abschlag und Turnusabrechnung.
Falls Ihr Netzbetreiber Ihre Verbrauchsstelle bereits monatlich mit uns abrechnet, erstellen wir voraussichtlich ebenfalls eine monatliche Abrechnung. Die Abschlagszahlungen entfallen in diesem Fall.

Häufig gestellte Fragen zu Verbrauch und Abrechnung

Am einfachsten ist, wenn Sie in Ihrer letzten Stromrechnung nachschauen, wie viel Strom Sie im Abrechnungszeitraum verbraucht haben. Gegebenenfalls sollten Sie die Menge dann noch auf ein ganzes Jahr hochrechnen. Wenn Sie noch keine Rechnung haben, in der Sie nachschauen können oder sich die Personenzahl in Ihrem Haushalt geändert hat, können Sie im Tarifrechner im Wechselportal einstellen, wie viele Personen aktuell in Ihrem Haushalt leben. Das System greift dann auf übliche Durchschnittswerte in einem normalen deutschen Haushalt zurück.

Sie erhalten Ihre erste Rechnung 12 Monate nach Belieferungsbeginn.

Sowohl die Höhe der Abschläge als auch die Fälligkeitstermine teilen wir Ihnen detailliert in Ihrer Vertragsbestätigung mit.

Um Ihre Verbrauchsabrechnung erstellen zu können, benötigen wir einen Zählerstand zum Stichtag. Wenn Ihr Netz- oder Messstellenbetreiber keinen Zählerstand ablesen konnte und Sie uns Ihren Zählerstand auch nicht in irgendeiner anderen Form mitgeteilt haben, wird der Verbrauch vom Netzbetreiber maschinell errechnet. Basis für diese Schätzung ist der Vorjahresverbrauch oder der typische Verbrauch eines ähnlichen Kunden.

Die Abschläge werden auf Basis des von Ihnen mitgeteilten Jahresverbrauchs und der sich daraus ergebenden voraussichtlichen jährlichen Stromkosten ermittelt, indem diese Gesamtkosten auf monatliche Beträge „verteilt“ werden

Wir erstellen Ihren Auftrag auf Basis Ihrer Angaben zur Messung. Wenn sich diese als unzutreffend erweisen (z.B. weil die Angaben zur Messung abweichen, die Netzentgelte bzw. Konzessionsabgaben durch den Netzbetreiber bei Belieferung von Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen anders berechnet werden oder ein intelligentes Messsystems (iMS) oder eine moderne Messeinrichtung (mME) vorhanden ist) und damit die Entgelte für den Messstellenbetrieb abweichen, müssen wir diese Kosten berücksichtigen und Ihnen, ggfs. auch rückwirkend zum Lieferbeginn, den angepassten, für den Belieferungszeitraum gültigen Grund- und Arbeitspreis in Rechnung stellen.

Ja, grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihren Abschlag im Kundenportal zu ändern. Das kann sinnvoll sein, wenn sich z.B. die Personenzahl in Ihrem Haushalt verändert hat. Wenn die Änderung der Teilzahlungsbeträge im Portal deaktiviert wurde, oder sie über einen Schwellenwert hinausgeht, bitten wir Sie, direkt mit uns Kontakt aufzunehmen

Grundsätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit, bequem per Lastschrift zu zahlen. Falls Sie die Zahlung per Überweisung bevorzugen, können Sie die Zahlungsart schon vor Zahlung des ersten Abschlags in Ihrem Kundenportal ändern.

Die Jahresverbrauchsabrechnung wird Ihnen spätestens 6 Wochen nach Ablauf der ersten 12 Liefermonate von uns zugeschickt

Teilen Sie uns nach Möglichkeit bis sechs Wochen vor Ihrem Umzug einfach im Kundenportal mit, zu welchem Datum Sie Ihre aktuelle Lieferstelle abmelden wollen. Sie werden dann automatisch auf die Seite geleitet, auf der Sie Ihre neue Lieferstelle anmelden können. Das war’s schon. Selbstverständlich behalten Sie Ihre Kundennummer und können auch Ihr Kundenportal mit den bekannten Zugangsdaten weiter nutzen.

Häufig gestellte Fragen zur Ablesung

Eine jährliche Ablesung findet durch den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber statt.
Ein durch die Bundesnetzagentur festgelegter Prozess regelt den Austausch dieser Daten zwischen Ihrem Energieversorger (in diesem Fall uns) und dem Verteilnetzbetreiber. Dabei sind die Messwerte des Verteilnetzbetreibers für die Abrechnung verbindlich. Ein festgelegtes Regelwerk für die Übertragung der Zählerstände sowie die Ablesung bilden die Basis für eine transparente Datengrundlage für alle Beteiligten.
Sie müssen daher in den wenigsten Fällen selbst aktiv werden. In seltenen Fällen kann ein Zwischenzählerstand nötig sein, bitte melden Sie diesen dann entweder direkt an Ihren Verteilnetzbetreiber (auf Ihrem Zähler als Eigentümer vermerkt) oder geben sie den Zählerstand in Ihrem Kundenportal ein.

Der Zähler befindet sich meist entweder in Ihrer Wohnung oder im Keller. Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie Ihre Hausverwaltung oder den Hausmeister.

Die Zählernummer befindet sich direkt auf dem Zählergehäuse als aufgedruckte Zahl. Bei einem Umzug finden Sie die Zählernummer und den Startzählerstand meistens auf dem Übergabeprotokoll.

Häufig gestellte Fragen zu Ihrer Rechnung

Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 aufgrund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch von Strom. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.

Der Grundpreis enthält unter anderem die Kosten für die Abrechnung und den Zahlungsverkehr, sowie die an den Netzbetreiber abgeführten Kosten für den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung der Netznutzung. Also vor allem Kosten, die unabhängig von Ihrem tatsächlich verbrauchten Strom entstehen.

Der Arbeitspreis bezieht sich auf den tatsächlich verbrauchten Strom und wird in Cent pro Kilowattstunde berechnet.

Konzessionsabgaben sind Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Die jeweilige Konzessionsabgabe wird Energy Market Solutions vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt. Ihrer Stromrechnung können Sie entnehmen, in welcher Höhe wir die Konzessionsabgabe für Ihren Stromverbrauch abgeführt haben.

Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird unter anderem die Entlastung von stromintensiven Unternehmen finanziert. Die aus der Strom-Netzentgeltversorgung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit umgelegt.

Kraft-Wärme-Kopplungs­anlagen (KWK-Anlagen) erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bundesweit umgelegt.

Mit der Offshore-Haftungsumlage werden bestimmte Entschädigungszahlungen, die Übertragungsnetzbetreiber an Betreiber von Windkraftanlagen auf hoher See zu leisten haben, bundesweit auf alle Stromkunden umgelegt.

Mit der Umlage für abschaltbare Lasten werden die Kosten bundesweit verteilt, die den Netzbetreibern bei der Anbindung bestimmter regelbarer Großverbraucher entstehen. Diese Großverbraucher tragen zur Stabilität des Stromnetzes bei, indem sie ihren Verbrauch in kritischen Netzsituationen kurzfristig reduzieren können.

Hierbei handelt es sich um Entgelte des Netzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen.

Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau, Betrieb und Wartung von Zählern sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.

Sie finden die Antwort nicht, die Sie suchen? Senden Sie uns eine E-Mail an kundenservice@energymarket.solutions

Informationen rund um die Strompreisbremse haben wir auf einer separaten Seite für Sie zusammengefasst: